Mit der Abstimmung vom 12. Juni 2009 wurde das neue Mehrwertsteuergesetz angenommen und ab dem 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze hingegen erfolgt erst mit dem 1. Januar 2011 und ist vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2017 (8.0% anstatt 7.6%, 3.8% anstatt 3.6%, 2.5% anstatt 2.4%).
Nachfolgend finden Sie kurz und nicht abschliessend die wichtigsten Neuerungen:
Umsatzgrenze für die Steuerpflicht steigt von CHF 75'000 auch CHF 100'000
Optionsgesuch für freiwillige Steuerpflicht entfällt, offener Ausweis der Umsatzsteuer genügt (Verzicht auf Befreiung muss der ESTV aber angezeigt werden)
Eigenverbrauch gilt nicht mehr als steuerbarer Umsatz sondern führt zur Korrektur des Vorsteuerabzuges
Option auch für steuerausgenommene Leistungen im Ausland möglich
Abschaffung Solidarhaftung bei Ein- und Austritt in resp. aus der Gruppenbesteuerung
Verkauf ab Verpflegungsautomaten zum reduzierten Satz steuerbar, auch wenn Konsumationsmöglichkeiten bestehen
Aufhebung der Vorsteuerkürzung von 50% auf Ausgaben für Verpflegung und Getränke
Holdinggesellschaften können sich der Steuerpflicht unterstellen
Ablösung der Margenbesteuerung durch den "fiktiven Vorsteuerabzug"
Spenden führen nicht mehr zu einer Vorsteuerkürzung
Luxusanteil auf Geschäftswagen wird aufgehoben
Wegfall des baugewerblichen Eigenverbrauchs
als Steuerperiode kann auch das Geschäftsjahr gewählt werden (ungleich Kalenderjahr)
neue Abrechnungsformulare werden eingeführt
Anpassung vereinzelter Saldosteuersätze
Bei Fragen und Unklarheiten bezüglich Ihres individuellen Geschäftsumfeldes beraten wir Sie gerne und zeigen Ihnen einen allfälligen Handlungsbedarf auf.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Haben Sie Fragen?
Nehmen Sie mit uns für eine unverbindliche Erstberatung Kontakt auf!
Mit der Abstimmung vom 12. Juni 2009 wurde das neue Mehrwertsteuergesetz angenommen und ab dem 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze hingegen erfolgt erst mit dem 1. Januar 2011 und ist vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2017 (8.0% anstatt 7.6%, 3.8% anstatt 3.6%, 2.5% anstatt 2.4%).
Nachfolgend finden Sie kurz und nicht abschliessend die wichtigsten Neuerungen:
Bei Fragen und Unklarheiten bezüglich Ihres individuellen Geschäftsumfeldes beraten wir Sie gerne und zeigen Ihnen einen allfälligen Handlungsbedarf auf.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!